Das Alles klingt erst einmal gesund, wissenschaftlich bewiesen ist das aber nicht, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem ist der Begriff „Matcha“ im Lebensmittelrecht nicht geschützt. Somit ist unklar, was ihn von herkömmlichem grünem Tee unterscheidet.
Verbraucher sollten außerdem genau auf die Zutatenliste schauen: In viele Produkten ist der Matcha-Anteil mit 0,5 oder 1 Prozent so gering, dass eine gesundheitliche Wirkung gegen null tendieren dürfte.
Vorsichtig sein sollten vor allem Kinder, Schwangere oder stillende Frauen: Je nach Rezeptur kann Matcha so viel Koffein wie ein Espresso enthalten und sollte von Kindern gar nicht, von Schwangeren und Stillenden nur in Maßen konsumiert werden.