Mietrecht Wenn Mieter die Küche umgestalten - was ist erlaubt?

Berlin · Meins oder deines? Die Frage ist für Mieter wichtig, bevor sie die Küche umgestalten. Tipp: Sprechen Sie im Zweifel besser mit dem Vermieter, bevor Sie Fronten tauschen, Fliesen bemalen oder bekleben.

Fliesen streichen oder bekleben? Planen Mieter die Küche im großen Stil umzugestalten, sollten sie vorher ihren Vermieter schriftlich um Zustimmung bitten.

Foto: Caroline Seidel/dpa-tmn

Bevor Mieter loslegen, ihre Küche im großen Stil umzugestalten, sollten sie sich genau überlegen, wo sie überall Hand anlegen wollen. Das gilt insbesondere, wenn die Küche nicht ihnen, sondern dem Vermieter gehört.

Denn dann dürfen Mieter die Küche nur so weit verändern, dass sie beim Auszug alles wieder rückstandsfrei entfernen können. Darauf macht Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund aufmerksam und führt aus: „Wenn ich etwas kleben oder streichen will, dann nur mit seiner Zustimmung.“

Absprachen nicht nur mündlich vereinbaren

Wichtig aus Beweisgründen: „Lassen Sie sich unbedingt schriftlich geben, was er im Einzelnen erlaubt hat“, rät Hartmann. Mieter sollten sich also besser nicht nur auf mündliche Absprachen mit dem Vermieter verlassen.

Zudem müssen alle ausgebauten Schränke und Co. sicher verwahrt werden. Für den Fall, dass der Vermieter etwas dagegen hat: Mit Licht, neuen Griffen und Deko lässt sich viel machen.

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(dpa)