Was tun bei abstehenden Ohren?
Wenn Kinder abstehende Ohren haben, fragen sich die Eltern: Soll man sie durch eine Operation „anlegen“ lassen? Und wenn ja, wann? Wichtig für die Entscheidung ist die Auffälligkeit der Segelohren und der Leidensdruck des Kindes.
Viele Kinder mit abstehenden Ohren werden gehänselt, meist schon im Kindergarten.
Auf jeden Fall sollte das Kind mit entscheiden dürfen, ob es operiert werden möchte. Da der Knorpel in der frühen Kindheit noch weich ist, kann es in einigen Fällen noch spontane Verbesserungen der Ohrmuschelstellung geben — eine Operation ist dann gar nicht mehr nötig.
Grundsätzlich sollte eine Operation erst kurz vor der Einschulung erwogen werden. Ratsam ist ein Termin bei einem Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO). Denn der Eingriff dauert zwar nur etwa eine Stunde, aber es gibt verschiedene Verfahren, die nicht für jede Fehlstellung geeignet sind, und der Arzt braucht Erfahrung und Gespür für Symmetrie und für den „richtigen Winkel“. Möglich sind eine Ausdünnung des Knorpels, ein Schnitt hinter dem Ohr oder Nähte an der Knorpelfalte der Ohrmuschel. Das Wichtige ist das natürliche Aussehen der korrigierten Ohren.
Nach einer Operation sollte das Kind für etwa zwei Wochen einen Kopfverband, danach nachts ein Stirnband tragen, um die Ohren zu schützen. Nach drei bis sechs Monaten sind die Ohren in ihrer Form stabil. Eltern können übrigens selbst nachmessen, ob die Ohren von der Norm abweichen: Wenn der Abstand des mittleren Ohrmuschelrandes zum Kopf mehr als zwei Zentimeter beträgt, oder wenn der Winkel zwischen Ohrmuschel und Kopf (hinter dem Ohr) von oben gesehen größer ist als 30 Grad, dann sprechen Mediziner von abstehenden Ohren. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.