Bauarbeiten in der Wohnung: Rechte von Mietern
München (dpa/tmn) - Wenn der Vermieter zu Sanierungszwecken in der eigenen Wohnung hämmern und bohren muss, wird es oft laut und dreckig. Mieter müssen die Arbeiten des Vermieters dulden, sie haben aber auch einige Rechte.
Bei Reparatur- oder Sanierungsarbeiten in Wohnungen stehen oft Möbel im Weg. Viele Vermieter fordern ihre Mieter vor Beginn der Arbeiten auf, das Mobiliar abzubauen. Doch dazu sind sie nicht verpflichtet, erklärt der Mieterverein München. Denn diese Aufgabe sei Sache des Vermieters. Mieter müssten die Arbeiten lediglich dulden.
Während der Bauarbeiten ist die Wohnqualität oft beeinträchtigt. Mieter hätten daher das Recht, die Miete in dieser Zeit entsprechend zu mindern, so die Experten. Allerdings sollte der Mieter vor Beginn der Arbeiten mitteilen, dass die Miete ab sofort unter Vorbehalt bezahlt wird. Während der Arbeiten sollte er genau über die Ereignisse Buch führen und die Mietminderung mit der nächsten fälligen Miete verrechnen.