Bauherren sollten einzelne Aufträge vertraglich regeln

Berlin (dpa/tmn) - Wenn beim Hausbau mehrere Planer beteiligt sind, kann das leicht Streit geben. Bauherren sollten deshalb die einzelnen Aufträge vertraglich genau definieren.

Wenn die Aufträge beim Hausbau klar verteilt sind und auch die Frage der Vergütung geklärt ist, lassen sich viele Konflikte vermeiden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. An Bauprojekten beteiligt sind neben dem Architekturbüro auch Energieplaner, Statiker sowie Fachleute für Brand- oder Schallschutz.

Bezahlt werden die Planer nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI regelt die Höhe des Honorars auf Basis der sogenannten anrechenbaren Kosten.