Dämmpflicht für viele Häuser bis Jahresende
Hamburg (dpa/tmn) - Bis Jahresende muss die oberste begehbare Geschossdecke vieler Häuser gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. So sieht es die Energieeinsparverordnung vor.
Die Energieeinsparverordnung schreibt die Nachrüstung der obersten begehbaren Geschossdecke für alle Mehrfamilienhäuser sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser vor, die nach dem 1. Februar 2002 bezogen wurden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg erläutert. Aber nur, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. Eigentümer, die vor dem Stichtag selbst in ihrer Immobilie wohnten, seien nicht betroffen.
Ausschlaggebend ist ein bestimmter Wärmedämmwert, auch U-Wert genannt. Dieser wird den Angaben zufolge zumeist erreicht, wenn die Geschossdecke mit einer 16 Zentimeter starken Dämmschicht versehen wird. Bei einer Holzbalkendecke mit ausreichender Luftschicht könne die Dämmung in den Hohlraum eingeblasen werden, oder der Dämmstoff lässt sich auf die Decke legen.