Grundversorgung beliefert Kunden im Notfall mit Strom
Hamburg (dpa/tmn) - Egal ob Fernseher, Laptop oder der Herd - ohne Strom und Gas kommt fast niemand aus. Doch wer übernimmt eigentlich die Versorgung, wenn es mal Probleme mit dem Anbieter gibt?
Im Dunkeln sitzen müssen Stromkunden in der Regel nicht: Selbst wenn ein Energieanbieter nicht mehr liefern kann, dürfen Kunden, die ihre Gebühren zahlen, damit rechnen, Strom zu bekommen. Das gilt auch, wenn ein Anbieterwechsel misslungen ist. In solchen Fällen übernimmt der Grundversorger die Belieferung mit Energie, erklärt Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dieser liefert auch, wenn Verbraucher beim Umzug in eine Wohnung versäumt haben, einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen.
Der Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz immer der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden. Häufig ist dies das örtliche Stadtwerk. In Deutschland gibt es rund 850 Grundversorger für Strom und 700 für Gas. „Wenn Kunden keinen besonderen Tarif vereinbart haben, sind sie in der Grundversorgung“, erläutert Hörmann. Verträge, die außerhalb der gesetzlichen Grundversorgung geschlossen werden, heißen Sonderverträge. Auch Grundversorger bieten solche Tarifverträge an. „Diese Sondertarife haben oft längere Laufzeiten, aber dafür stabilere Preise“, sagt der Energieexperte.
Wer im Grundversorgertarif gelandet ist, kann seinen Vertrag monatlich kündigen. Für die flexible Kündigungsfrist müssen Kunden in der Grundversorgung meist etwas tiefer in die Tasche greifen. „Der Grundversorger darf ohne Vorankündigung die Preise ändern und ist meist etwas teurer“, sagt Hörmann. Deshalb sollten Energiekunden nicht in der Grundversorgung bleiben, rät der Verbrauchschützer.
Rund 40 Prozent der Stromverbraucher und fast 30 Prozent der Gaskunden sind im Grundversorgertarif. „Besonders viele Verbraucher könnten mit einem Anbieterwechsel Geld sparen“, sagt der Experte. Denn beim Grundversorger zu bleiben, lohnt sich meist nur für Kunden, die in einer Zwangslage sind. „Das sind Menschen, die wegen Überschuldung oder negativem Eintrag in einem Schuldnerverzeichnis keine andere Wahl haben“, erklärt Hörmann. Sie bekommen meist woanders keinen Energievertrag und sind auf die Grundversorgung angewiesen.