Handwerker müssen über Widerrufsrecht aufklären
Halle (dpa/tmn) - Bei der Suche nach Aufträgen klingeln Handwerker gelegentlich direkt an der Haustür von potenziellen Kunden. Dabei müssten sie ihre Kunden über das Widerrufsrecht aufklären, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit.
Dass Handwerker an der Haustür klingeln, sei eine durchaus zulässige Form, um an neue Aufträge zu kommen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Allerdings nur, wenn die Vertreter auch fair agierten. So müssten sie ihre Kunden in jedem Fall über das Widerrufsrecht aufklären. Danach haben Kunden das Recht, Haustürgeschäfte innerhalb von zwei Wochen kostenlos zu widerrufen.
Der Widerruf sollte in jedem Fall nachweisbar, also möglichst per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Er müsse nicht begründet werden. Zur Fristwahrung genüge es, das Schreiben rechtzeitig abzuschicken. Das heißt, die Frist ist auch dann noch gewahrt, wenn der Widerruf am letzten Tag der Widerrufsfrist von 14 Tagen vom Verbraucher abgeschickt wird.