Volldämmung der Fassade ist Gemeinschaftsentscheidung

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine Eigentümergemeinschaft kann eine Volldämmung der Fassade auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer durchsetzen. So geht es aus einem Urteil hervor.

Wenn sich eine Eigentümergemeinschaft für die Volldämmung der gesamten Fassade ausspricht, müssen einzelne Mieteigentümer sich dem Willen fügen. Das gilt zumindest dann, wenn mit dieser Maßnahme bestehende Mängel dauerhaft beseitigt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 20 W 138/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

In dem Fall hatte sich in einer Eigentumswohnung Schimmel gebildet. Schuld daran waren Mängel der Fassade. Ein Gutachten ergab, dass zur Behebung des Mangels entweder die Giebelseite für rund 17 000 Euro oder die komplette Hausfassade für etwa 34 900 Euro gedämmt werden könne. Die Wohnungseigentümer beschlossen, die komplette Hausfassade zu dämmen. Ein Wohnungseigentümer hielt das nicht für erforderlich und meinte, eine Teildämmung sei ausreichend.

Seine Klage war jedoch erfolglos. Die Wärmedämmung der gesamten Hausfassade stelle keine bauliche Veränderung dar. Die Renovierung geschehe aufgrund der Mängel an der Fassade, und somit liege eine modernisierende Instandsetzung vor. Bei einer Teildämmung bestehe die Gefahr, dass sich an den nicht gedämmten Bauteilen Schimmel bilde, argumentierten die Richter. Angesichts dieses Risikos würde jeder wirtschaftlich denkende Wohnungseigentümer eine Volldämmung wählen.