Maß-Einbauküche: Wohngebäudeversicherung zuständig
Köln (dpa/tmn) - Eine Hausratversicherung ist nicht zwingend für alle Schäden an Möbeln in Haus oder Wohnung zuständig. So ist etwa eine Küche, die individuell auf den betreffenden Raum zugeschnitten wurde, Bestandteil des Gebäudes.
Schäden an der Maß-Einbaukäuche werden deshalb von der Wohngebäudeversicherung reguliert. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: 5 U36/92) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. Eine Einbauküche, die aus serienmäßig hergestellten Einzelteilen zusammengesetzt ist, zähle hingegen zum Hausrat.
Um im Schadensfall Probleme mit der Abgrenzung auszuschließen, rät der DAV, in Versicherungsverträgen klar aufführen zu lassen, welches Risiko abgedeckt wird. Nachträglich eingebaute Bäder oder Kamine in einer Eigentumswohnung sollten vom Eigentümer separat versichert werden. Denn sie sind unter Umständen nicht von der gemeinsamen Gebäudeversicherung aller Eigentümer im Haus geschützt.
Generell gilt den Angaben zufolge jedoch: Die Gebäudeversicherung ist für die „Hülle“ wie Wände, Keller und Dach zuständig, die Hausratversicherung für den „Inhalt“ des Gebäudes.