Neugieriger Vermieter: Bewerber muss nicht alles erzählen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Wohnungsbewerber muss dem Vermieter nicht sein Privatleben ausbreiten. Fordert dieser in einem Fragebogen etwa Antworten zu Familienstand, Kinderwunsch oder Gesundheitszustand, müsse man nicht wahrheitsgemäß antworten, sagt ein Experte.

Auch zu Fragen nach Haustieren, Sportarten, Musikinstrumenten oder nach dem Rauchen müsse sich niemand äußern, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Die einzigen ehrlich zu beantwortenden Fragen seien die nach der Anzahl der Bewohner und der Zahlungskraft des Hauptmieters.

Es gebe durchaus Dinge, die der Vermieter im Vertrag verbieten darf: Dazu gehört etwa die Hundehaltung. Nach einem Haustier fragen dürfe er vor der Vertragsunterzeichnung allerdings nicht. Schließlich könne der Mieter sein Haustier immer noch weggeben, wenn er die Wohnung bekommt. „Fragen darf der Vermieter grundsätzlich alles, aber der potenzielle Mieter muss eben nicht auf alles antworten“, sagt Ropertz. Zu detaillierte Fragen könnten die Privatsphäre verletzen. Allerdings weist der Experte darauf hin, dass der Mieter seine Chancen auf die Wohnung durch konsequentes Schweigen nicht unbedingt erhöht.