Miete nicht pünktlich gezahlt: Kündigung droht
Berlin (dpa/tmn) - Die Miete muss immer pünktlich gezahlt werden. „Das gehört zu den wichtigsten Pflichten eines Mieters“, sagte Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund. Verletzen Mieter diese Pflicht, riskieren sie eine fristlose Kündigung.
„Mieter müssen sich an die im Mietvertrag vereinbarte Zahlungsweise halten“, sagte Wüstefeld. Geraten Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand, dürfen Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. „Allerdings können Mieter eine solche Kündigung auch wieder unwirksam machen“, sagte Wüstefeld. Dafür müsse der ausstehende Betrag auf einmal nachgezahlt werden. Danach müssten sich Mieter allerdings zwei Jahre lang vertragstreu verhalten, bevor sie diese Möglichkeit wieder nutzen können.
Wer laufend unpünktlich seine Miete zahlt, riskiere ebenfalls eine Kündigung. „Das ist eine Pflichtverletzung“, sagte Wüstefeld. Der Vermieter müsse in diesem Fall aber erst eine Abmahnung schicken, bevor er die Kündigung aussprechen könne.
Mieter sollten daher einen Dauerauftrag für die Mietzahlung einrichten. Auch könne man dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann könnten unberechtigte Beträge im Zweifel zurückgeholt werden, etwa wenn im Verlauf des Monats ein Mangel auftrete, der eine Mietminderung rechtfertige. Zudem müsse in diesem Fall auch der Vermieter darauf achten, dass der richtige Betrag abgebucht werde. Das könne etwa bei Staffelmieten sinnvoll sein.
Ärger können sich Mieter auch einhandeln, falls auf ihrem Konto gerade nicht genug Geld ist, wenn die Miete fällig wird. Denn kann eine Überweisung, ein Dauerauftrag oder eine Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht ausgeführt werden, geht das zulasten des Mieters. Und zwar auch, wenn er schuldlos zahlungsunfähig geworden ist, etwa weil er etwa arbeitslos geworden ist. In diesem Fall sollte man sich an seinen Vermieter wenden und um Stundung der Miete bitten. Möglicherweise könne auch das Sozialamt helfen.