Kein Alleinerbe durch wertlose Wohnungseinrichtung

München/Berlin (dpa/tmn) - Wer durch ein Testament eine Wohnungseinrichtung erbt, wird nicht automatisch Alleinerbe. Das entschied das Oberlandesgericht München, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt (Aktenzeichen: 31 Wx 33/10).

Die verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Vor ihrem Tod hatte sie einer Begünstigten unter anderem eine Konto- und eine Vorsorgevollmacht erteilt. Außerdem hatte sie ein Testament aufgesetzt, nach dem die Person berechtigt war, die gesamte Wohnungseinrichtung in Empfang zu nehmen und ein Vermächtnis zugunsten eines Dritten in Höhe von 500 Euro zu überweisen.

Nach dem Tod stellte sich heraus, dass die Erblasserin über ein Geld- und Wertpapiervermögen in Höhe von etwa 50 000 Euro verfügte. Die Bevollmächtigte war der Ansicht, dass sie Alleinerbin sei. Ein Verwandter war allerdings der Meinung, dass hier die gesetzliche Erbfolge zu seinen Gunsten gelte.

Das sahen auch die Richter so: Laut Testament sei die Bevollmächtigte nicht Alleinerbin, denn ihr sei ausdrücklich die Wohnungseinrichtung vermacht worden. Eine Regelung zu den Vermögenswerten sei nicht getroffen worden. Die Stellung der Alleinerbin falle ihr lediglich zu, wenn sie laut Testament praktisch das ganze Vermögen erbt, wie beispielsweise eine Eigentumswohnung. Die Wohnungseinrichtung sei aber im Wesentlichen wertlos.