Gerichtsurteil Heizkosten falsch abgerechnet: WEG-Verwalter haftet
Berlin (dpa/tmn) - Die Jahresabrechnung gehört zu den regelmäßigen Aufgaben eines Immobilienverwalters. Missachtet der Verwalter einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG) grundlegende Abrechnungsgrundsätze, macht er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig.
Die WEG kann dabei nicht nur den Schaden an sich, sondern gegebenenfalls auch die Anwaltskosten in Rechnung stellen, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 16/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin und beieht sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding zeigt (Az.: 22a C 63/17).
In dem verhandelten Fall hatte der Verwalter einer WEG die Heiz- und Warmwasserkosten nicht richtig abgerechnet und auch die Instandhaltungsrücklage fehlerhaft dargestellt. Die Abrechnungen wurden erfolgreich vor Gericht angefochten. Die Kosten für den Rechtsstreit wollte die WEG vom Verwalter erstattet haben. Dessen Haftpflichtversicherung ersetzte aber nicht den vollen Schaden, daher landete der Streit erneut vor Gericht.
Die Richter stellten sich auf die Seite der Eigentümer: Die Gemeinschaft habe Anspruch auf den Ersatz der Gesamtkosten, da der Verwalter seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Die korrekte Abrechnung sei eine Pflicht des Verwalters. In diesem Fall habe die Abrechnung aber nicht gestimmt, weil der Verwalter hier wichtige Urteile des Bundesgerichtshofes nicht beachtet habe. Sich über höchstrichterliche Entscheidungen zu informieren, sei eine wichtige Aufgabe eines gewerblich tätigen Verwalters.