Hohes Bußgeld bei vernachlässigter Sanierungspflicht
Berlin (dpa/tmn) - Ob die Erneuerung der Fassade und des Dachs oder der Austausch der Heizung: Wer Teile seines Hauses saniert oder gar neu baut, muss die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung einhalten - sonst droht ein sehr hohes Bußgeld.
Wer sein Gebäude nicht gemäß der Energieeinsparverordnung saniert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin.
Auch die regelmäßige Inspektion und Wartung bestimmter Anlagen oder der Aushang eines Energieausweises müssten eingehalten werden. Wer als Vermieter versäumt, seinem potenziellen Mieter auf Wunsch diesen Ausweis vorzulegen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro rechnen.
Hausbesitzer sollten auf Rat des VPB auch die Bescheinigungen der Baufirmen sorgfältig aufbewahren. Die Unternehmen sind verpflichtet, eine sogenannte Unternehmensbescheinigung auszustellen - dieses Schreiben oder ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung bestätigen, dass der Bau oder Umbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Stellen die Baufirmen diese Erklärungen nicht, zu spät oder falsch aus, drohe auch ihnen Bußgelder von bis zu 5000 Euro.