Kampf gegen Wuchermieten - Was bringt die Preisbremse?
Berlin (dpa) - In vielen deutschen Großstädten ist die Wohnungssuche kein Spaß. Mieten schnellen nach oben, bei Besichtigungen stehen Dutzende Interessenten Schlange - und wer die Wohnung bekommt, muss oft noch eine saftige Maklerprovision oben drauf zahlen.
Auf solche Auswüchse zielt die umstrittene Mietpreisbremse von Justizminister Heiko Maas (SPD), die der Bundestag am Donnerstag (5. März) beschlossen hat.Wichtige Fragen und Antworten dazu:
Wo gibt es Probleme auf dem Wohnungsmarkt?
Nicht überall explodieren die Mieten. In kleineren Gemeinden ist die Lage meist relativ entspannt. Und im bundesweiten Schnitt stiegen die Nettokaltmieten im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt um 1,5 Prozent. In begehrten Großstadtvierteln und Unistädten werden erschwingliche Wohnungen aber knapp. Laut Justizministerium lagen neu geforderte Mieten in Hamburg und München um 25 Prozent über bestehenden Mieten, in Münster um 30 Prozent. Schwierig ist die Suche vor allem für Einkommensschwache und Familien. Das Ministerium geht davon aus, dass jährlich mehr als 400 000 Mieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt beim Einzug in eine neue Wohnung von der Bremse profitieren könnten.
Wie genau funktioniert die Mietpreisbremse?
Wird eine Wohnung frei, darf sie der Eigentümer nicht mehr beliebig teurer machen. Die künftige Miete darf nur maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Was das heißt, ist im Mietspiegel einer Stadt nachzulesen. Kostet eine Wohnung bisher zum Beispiel 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, darf der Vermieter bis auf 6,60 Euro heraufgehen - auch wenn im Viertel für Wohnungen schon bis zu 9,00 Euro pro Quadratmeter herauszuholen waren. In welchen Gebieten die Bremse kommt, sollen nun die Länder festlegen können - für jeweils höchstens fünf Jahre.
Welche Ausnahmen gibt es?
Das neue Instrument soll Preissprünge abmildern, den dringend nötigen Bau neuer Wohnungen aber nicht abwürgen. Das Limit gilt daher nicht, wenn neu gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Neu meint: ab 1. Oktober 2014 - also dem Tag, an dem das Bundeskabinett die Pläne beschlossen hat. Keine Bremse gilt auch beim ersten Vermieten nach Rundum-Modernisierung - also nach einer so umfassenden Auffrischung, dass sie etwa ein Drittel so teuer war wie ein vergleichbarer Neubau. Überhaupt können Eigentümer mindestens so viel verlangen, wie schon der Vormieter gezahlt hat. Sie müssen die Miete also nicht senken.
Wie kräftig ist die Bremswirkung?
Wie stark das neue Instrument ist, muss sich in der Praxis zeigen. Der Mieterbund hofft, dass die neuen Regeln schnell greifen. Die vielen Ausnahmen und Einschränkungen seien aber ein Wermutstropfen. Kritiker aus der Opposition monieren, die Regelung komme zu spät. Viele Vermieter hätten in der Zwischenzeit noch die Mieten erhöht. Schlecht sei auch, dass die Bremse befristet ist und nur in bestimmten Regionen gelten soll. Linke und Grüne beklagen außerdem, die Ausnahme für umfassend erneuerte Objekte sei eine Einladung zu Luxusmodernisierungen, um die Mietpreisbremse zu umgehen.
Was soll sich bei den Maklergebühren ändern?
Bislang schalten Vermieter gerade in Großstädten gern Makler ein, um Wohnungen zu vergeben - und reichen die Gebühren an den neuen Mieter weiter. Künftig soll gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“ Das heißt, derjenige trägt die Kosten, der den Vermittler beauftragt hat. Der Immobilienverband Deutschland als Vertretung von Maklern beklagt, damit fielen Mieter als Auftraggeber künftig wohl komplett weg. Die Wohnungssuche in einer anderen Stadt könnte das schwieriger machen.
Ab wann können Mieter auf die neuen Regeln pochen?
Nach den Plänen von Justizminister Maas geht es schnell. Am 27. März soll das Gesetz den Bundesrat passieren. In Kraft treten kann es dann voraussichtlich zum 1. Juni. Bereits ab April sollen die Länder die rechtlichen Voraussetzungen schaffen können, um die entsprechenden Städte und Stadtteile auszuweisen - damit die Bremse möglichst bald greift. Mehrere Länder machen dafür Tempo. Im Berliner Senat liegt die Vorlage „schon in der Schublade“. Verbände von Wohnungseigentümern und Maklern wollen jedoch nichts unversucht lassen und haben Verfassungsklagen angekündigt - wegen Verstößen etwa gegen die Berufs- und Vertragsfreiheit.