Kündigung meist ohne Angabe von Gründen möglich

Berlin (dpa/tmn) - Wann müssen Mieter einen Grund für die Kündigung ihrer Wohnung angeben? Eigentlich nur, wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt. Die kann auch Vorteile haben.

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Ein Mieter muss bei einer normalen Kündigung seines Mietverhältnisses keine Gründe angeben. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen. Außerdem muss in der Regel die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden.

Nur bei einer außerordentlichen Kündigung des Mieters muss diese begründet werden. Eine Ursache für eine solche fristlose Kündigung liegt beispielsweise vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht ermöglicht wird oder die Wohnung nicht bewohnbar ist. Das kann etwa bei größeren Sanierungsmaßnahmen der Fall sein.

Der Vorteil einer außerordentlichen Kündigung ist, dass diese auch bei Mietverhältnissen ausgesprochen werden kann, bei denen ordentliche Kündigungen ausgeschlossen sind.