Mietpreisbremse: Wie Verbraucher das ortsübliche Niveau ermitteln
Berlin (dpa/tmn) - Ist der Mietpreis angemessen? Wer umzieht, stellt sich häufig diese Frage. Mit der Mietpreisbremse soll das ortsübliche Niveau künftig stärker als Richtwert dienen. Nur ist es gar nicht so einfach, die passende Vergleichsmiete zu ermitteln.
Bei der Wohnungssuche kann es sich künftig mehr denn je lohnen, einen Blick in einen Mietspiegel zu werfen. Denn nach den Plänen der schwarz-roten Koalition soll die Miete nach einem Mieterwechsel höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen dürfen - die so genannte Mietpreisbremse. Allerdings ist es nicht so leicht, die ortsübliche Niveau zu ermitteln, erklärt Kai Warnecke vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Denn nicht für alle Städte und Kommunen in Deutschland gebe es Mietspiegel.
Ob es entsprechende Zahlen für ihren Wohnort gibt, erfahren Mieter bei der Stadtverwaltung, beim Mieterbund oder dem Eigentümerverband. Manchmal gibt es die Unterlagen kostenlos, in anderen Fällen wird eine Gebühr fällig. Dann gelte es, den Mietspiegel zu entziffern. „Das erfordert Wissen“, sagt Warnecke. Denn um die Vergleichsmiete zu ermitteln, zählen zum Beispiel Faktoren wie die Lage, die Ausstattung der Wohnung und energetische Aspekte - etwa die Dämmung der Wände und Fenster sowie die Effizienz der Heizung. Wem das zu kompliziert ist, kann als Mieter Hilfe beim Mieterbund und als Vermieter beim Eigentümerverband bekommen.
Noch schwieriger wird es, wenn es keinen Mietspiegel gibt. „Es ist denkbar, dass man den Mietspiegel einer Nachbarkommune heranzieht“, sagt Warnecke. Das diene allerdings nur einer groben Einschätzung, denn wirklich vergleichbar seien die Mieten so nicht. Auch von den Profis in den Vereinen können Mieter und Vermieter eine Einschätzung bekommen. Verlässliche Daten gebe es aber nur durch ein Gutachten. Das koste allerdings ein paar Hundert Euro, sagt Warnecke.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes verfügen in Deutschland 543 Städte und Gemeinden ab 10 000 Einwohnern über einen Mietspiegel. Außerdem gibt es in 13 von 14 Metropolen mit mehr als 500 000 Einwohnern eine entsprechende Preisübersicht - Bremen ist hierbei die einzige Ausnahme.