OVG: Illegalem Bau droht auch nach Jahren Abriss

Saarlouis (dpa) - Ein illegal errichtetes Gebäude muss auch dann abgerissen werden, wenn die Baubehörde das erst nach vielen Jahren verlangt. Für den Eigentümer gäbe es keinen Vertrauensschutz, heißt es in einem Urteil.

Illegal errichtete Gebäude haben keinen Bestandsschutz, entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis in einem Urteil. Einen Vertrauensschutz genieße der Eigentümer nicht (Aktenzeichen: 2 A 190/10). Deshalb müssten die Gebäude auch viele Jahre später abgerissen werden, wenn sie illegal erbaut worden sind.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Eigentümers ab. Er hatte auf seinem Grundstück als Erweiterung einer von ihm betriebenen Tankstelle in den 1960er Jahren ohne Baugenehmigung ein „Ersatzteillager“ gebaut. Vor etwa zwei Jahren forderte die Baubehörde, das Gebäude zu beseitigen. Der Kläger meinte, nach so vielen Jahren habe er nicht mehr mit dieser Aufforderung rechnen müssen. Dagegen urteilte das OVG, ein Bestandsschutz gelte nur für rechtmäßig errichtete Bauwerke.