Noch weniger Watt Strengere Vorgaben für neue Staubsauger

Dessau-Roßlau (dpa/tmn) - Ein Staubsauger steht nicht auf der Wunschliste eines Haushaltes, wenn er die Wahl hat, was er sich tolles Neues kauft. Ausgetauscht wurde er, wenn es nötig war. Lange hatte die Branche daher wenig in die Entwicklung energieeffizienter Geräte gesteckt.

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Aber eine Verordnung der der Europäischen Kommission zwang die Firmen dazu: 2014 trat die erste Stufe der Kennzeichnung des Energieverbrauchs und der Ökodesign-Verordnung für Staubsauger in Kraft. Die Hersteller mussten damals die Wattzahlen der Geräte drastisch senken. Zum 1. September 2017 folgt die zweite Stufe.

Was ist jetzt neu?

Die Anforderungen an den Energieverbrauch werden verschärft. „Bisher musste die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme von Staubsaugern unter 1600 Watt liegen, ab dem 1. September 2017 beträgt sie weniger als 900 Watt“, erklärt Andreas Halatsch vom Umweltbundesamt.

Was bringt mir das?

Damit sinkt der Stromverbrauch noch weiter. Lag der zulässige Verbrauch bei einer Standardnutzung der Geräte bislang bei 62 Kilowattstunden, muss er nun weniger als 43 Kilowattstunden pro Jahr betragen. „Damit verliert die Wattzahl für die Verbraucher weiter an Bedeutung“, erklärt Halatsch. Vor der Einführung der Verordnung war die Wattzahl noch das entscheidende Auswahlkriterium beim Kauf eines Staubsaugers. Jetzt rücken andere Parameter wie Reinigungsleistung, Staubemission und Geräuschpegel in den Vordergrund.

Worauf muss ich beim Kauf nun auf dem EU-Label der Geräte achten?

Wie viele Haushaltsgeräte tragen Staubsauger seit 2014 ein Energieeffizienzlabel. Hier ändert sich die Einteilung der Geräte: Bisher gab es die Effizienzklassen A bis G. Neu produzierte Geräte der Klassen E, F und G dürfen ab September nicht mehr in den Handel kommen. Nun gelten nur noch die Klassen A, B, C und D sowie neu für besonders energieeffiziente Modelle A+++, A++, A+, erklärt Claudia Oberascher von der Initiative Hausgeräte+ in Berlin.

Auf dem EU-Label sind noch andere Parameter zu sehen, zum Beispiel Staubemission oder Lärmpegel. Gibt es da auch Änderungen?

Auf dem Label selbst nicht. Aber: „Für die Staubemission und das Geräusch gibt es ab 1. September zusätzlich Mindestanforderungen“, sagt Werner Scholz, Geschäftsführer der Hausgeräte-Fachverbände im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. So darf die Staubemission dann höchstens bei einem Prozent liegen - so viel Staub darf die Abluft des Gerätes enthalten. Und die Lautstärke darf 80 Dezibel nicht überschreiten. Für beide Eigenschaften ist die schlechteste Klasse G, die beste A. Auch der Grenzwert für die Staubaufnahme ist neu: Er muss auf Teppichen mindestens 75 Prozent, auf harten Böden 98 Prozent betragen. Zudem gibt es Vorgaben für die Haltbarkeit. Falls vorhanden, muss der Schlauch mindestens 40 000 Mal Schwenken unter Belastung aushalten. Der Motor muss minimum 500 Stunden überstehen.

Welche Werte schaffen die aktuell besten Geräte?

Laut Eco Top Ten, einer Plattform für ökologische Spitzenprodukte, kommen die besten Markengeräte schon vor Inkrafttreten der zweiten Stufe mit Wattzahlen von 485 bis 700 aus. „Ihr Stromverbrauch beträgt zwischen 16 und 25 Kilowattstunden pro Jahr“, erklärt Halatsch. „Der Geräuschpegel liegt zwischen 61 und 80 Dezibel.“ Während die besten Anbieter Reinigungsklassen bei Teppich zwischen A bis C schaffen, haben alle Geräte bei den Hartböden und bei der Staubemission durchweg ein A, erklärt Halatsch.

Wo lässt sich das Label am Gerät finden?

Das Label muss im Handel an der Außenseite des Gerätes angebracht oder daran befestigt sein, so dass es deutlich sichtbar ist. Auch bei der Werbung muss die Energieeffizienzklasse angegeben werden, falls der Preis oder der Energieverbrauch genannt sind.

Was geschieht mit älteren Geräten, die nicht die neuen Anforderungen erfüllen?

Die neuen Regelungen gelten nur für Geräte, die vom Hersteller nach dem 1. September 2017 in den Verkehr gebracht werden. Geräte, die vor diesem Datum im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. „Gute Markengeräte erfüllen die strengeren Vorgaben beim Energieverbrauch, Geräuschpegel, Staubemission und Reinigungseigenschaften schon länger und liegen oft weit darunter“, sagt Scholz.