Strom- und Gasanbieter: Kabinett erleichtert Wechsel
Berlin (dpa) - Strom- und Gasanbietern kann künftig binnen zwei Wochen gekündigt werden. Die Bundesregierung will so den Wettbewerb stärken, denn trotz großer Preisunterschiede sind die Bürger „Wechselmuffel“.
Hier einige wichtige Fragen und Antworten zu der Neuregelung.
Er steigt und steigt. Doch jeder Bürger hat es beim Strompreis selbst in der Hand, die Haushaltskasse etwas zu schonen - denn wechseln ist weitaus unkomplizierter als noch vor einigen Jahren. Und die Regierung will dies nun weiter erleichtern. Die Verbraucher können durch einen Wechsel mehr als 200 Euro pro Jahr sparen.
Was genau ist geplant?
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (15. Februar) den „Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts“ beschlossen. Dahinter verbirgt sich, dass künftig schon innerhalb zwei Wochen der Strom- oder Gasanbieter gekündigt werden kann. Bisher betrug die Kündigungsfrist vier Wochen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) betont: „Der Wechsel des Energieversorgers ist völlig unbürokratisch möglich“. Die Kündigung des alten Vertrages übernehme meist der neue Lieferant. „Es genügt, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird.“
Ab wann gilt die Regelung?
Nach der Zustimmung des Bundesrats - das kann schon im März oder April passieren. Die Belieferung durch den neuen Anbieter kann jederzeit und nicht mehr nur zum Monatsbeginn starten. Die Haushaltskunden könnten nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) derzeit im Schnitt unter 102 Strom- und 37 Gasanbietern auswählen. „Ich kann den Verbrauchern nur raten, die Preise zu vergleichen und von der Möglichkeit des Wechsels auch Gebrauch zu machen“, betont Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Vorsicht ist aber bei Billigangeboten mit Vorauskasse geboten - das hat das Beispiel des insolventen Stromanbieters Teldafax gezeigt.
Wer profitiert besonders?
„Gerade für Verbraucher, die umziehen, ist die Regelung sehr vorteilhaft“, sagt Ralph Kampwirth, Sprecher des mit 542 000 Kunden größten deutschen Ökostromanbieters Lichtblick. „Denn wenn sie den Umzug nicht rechtzeitig ihrem bisherigen Versorger melden, dann fallen sie erst einmal automatisch in die teure Grundversorgung zurück.“ Jetzt könnten Bürger schneller wieder aus den teuren Grundversorgungstarifen etwa der Stadtwerke raus. Für Grundversorger sei es bisher ein gewinnträchtiges Geschäftsmodell gewesen, das jährlich Hunderttausende Umzügler automatisch zu ihren Kunden werden.
Was könnte problematisch sein?
Die Stadtwerke sehen Probleme durch die kurzen Fristen. Die Kündigungsfrist dürfe man nicht losgelöst von Lieferantenwechseln betrachten“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck. Denn diese sehen eine Zeit von drei Wochen vor. Die Kunden könnten also nach ihrer Kündigung und bis zum Lieferbeginn des neuen Versorgers noch kurz in der oft teuren Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger landen.
Wie sieht es bisher mit der Wechselbereitschaft aus?
Erstaunlicherweise sind viele Bürger beim Strom- und Gasbezug eher Traditionalisten, sie wechseln nicht sehr häufig. „Nach Angaben der Bundesnetzagentur verharren noch immer fast 44 Prozent der Bürger im unnötig teuren Grundversorgungstarif ihres örtlichen integrierten Stromversorgers“, betont der Geschäftsführer des Bundesverbands neuer Energieanbieter (BNE), Robert Busch. Aber die Wechselzahl nimmt angesichts seit Jahren stetig steigender Strompreise zu. Kündigten 2007 nur knapp drei Prozent der Kunden ihrem Versorger, waren es 2011 nach Angaben des Vergleichsportals Verivox schon 6,5 Prozent.
Wie hat sich der Strompreis entwickelt?
Laut Verivox stieg der Strompreis örtlicher Versorger seit 2004 von durchschnittlich 17,52 Cent auf rund 25 Cent je Kilowattstunde 2012. So machen die preiswertesten Tarife lokaler Versorger - etwa von Stadtwerken - bei einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden für einen Haushalt laut dem Portal toptarif.de durchschnittlich 973 Euro aus. Bei den günstigen Wettbewerbern sind für das erste Vertragsjahr nur 756 Euro zu zahlen - mehr als 200 Euro weniger.
Reicht die Neuregelung?
Holger Krawinkel, Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betont, die unterschiedlichen Fristen bei Kündigung und Stromlieferung durch den neuen Anbieter könnten zu Streitigkeiten und damit zu Mehrarbeit für die Schlichtungsstelle Energie führen. „Angesichts der gravierenden Probleme bei der Energiewende handelt es sich hier eher um Kosmetik“, so Krawinkel. Die Grünen-Politikerin Ingrid Nestle fordert: „Die Bundesregierung muss auch die Strafen für die Missachtung der Fristen anschärfen“. Kürzere Kündigungs- und Wechselfristen würden sonst wenig bringen.