Wasserschäden nach dem Frost dokumentieren

Berlin (dpa/tmn) - Erst hat der Dauerfrost vielen Wasserleitungen zugesetzt. Jetzt wird ihnen das tauende Eis gefährlich. Für Entwarnung ist es also noch zu früh. Wenn es in Mietwohnungen zu Schäden kommt, springt allerdings üblicherweise die Hausratsversicherung ein.

Durch den starken Dauerfrost sind in vielen Gebäuden Leitungen geplatzt, nun taut das Eis auf und leckt durch die kaputten Stellen. Dann kann es schnell zu Wasserschäden kommen. „Mieter sollten die Schäden in ihrer Wohnung auf jeden Fall für die Versicherung dokumentieren“, rät Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Es sei ratsam, durchgenässte Teppiche oder zerstörte Elektrogeräte zu fotografieren oder zu filmen, bevor diese entsorgt werden. Noch besser sei es, eine Quittung vorlegen zu können, die zeigt, wie viel dafür bezahlt wurde.

Grundsätzlich zahle die Hausratversicherung für die Schäden des Mieters in der Wohnung, erklärt Lübke. Das mache sie aber nur, wenn der Mieter ausreichend geheizt habe. Andernfalls verletze er seine sogenannten Obliegenheitspflichten, in denen zum Beispiel auch festgehalten ist, dass die Außenleitungen für das Wasser vor dem ersten Frost abgedreht und entleert werden müssen. Entsteht ein Schaden am oder im Gemäuer, greife dagegen die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers oder Vermieters.

Besteht der Verdacht, dass der Mieter durch mangelndes Heizen einen Schaden in der Wohnung oder am Gebäude verursacht hat, müsse die entsprechende Versicherung dies allerdings beweisen, erläutert Lübke. Üblicherweise wird dafür ein Sachverständiger beauftragt, der die genaue Ursache das Schadens überprüft.