Urteil: Rauchmelder gehören zu Nebenkosten

Magdeburg (dpa) - Mieter müssen die Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchmeldern tragen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Magdeburg hervor. Rauchmelder sind demnach mit Wasser- und Wärmezählern vergleichbar, deren Kosten sind auch auf Mieter umlegbar.

Die Anmietung und Wartung der Rauchmelder gehörten zu den Nebenkosten, die auf Mieter umgelegt werden könnten, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Magdeburg (Aktenzeichen: 1 S 171/11). Das Landgericht hob damit ein anderslautendes Urteil des Amtsgerichtes Schönebeck in zweiter Instanz auf.

Die Wohnungsmieter waren nicht einverstanden damit, dass eine Wohnungsbaugesellschaft als Vermieterin die Kosten nicht tragen wollte. Nach Auffassung des Landgerichtes sind Rauchmelder mit Wasser- und Wärmezählern vergleichbar - deren Kosten würden auch auf die Mieter umgelegt. Das Urteil von Ende September ist rechtskräftig.