Verbraucher dürfen Gas- und Stromzähler selbst ablesen
Berlin (dpa/tmn) - Wer am Ablesetermin für den Gas- und Stromzähler nicht zu Hause ist, hat zwei Möglichkeiten: Entweder kann er einen neuen Termin mit dem Versorger vereinbaren. In der Regel sei das aber gar nicht nötig, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Denn viele Anbieter erlauben mittlerweile ihren Kunden, den Zählerstand selbst abzulesen und das Ergebnis direkt an den Versorger weiterzuleiten. „Das ist online oder per Postkarte möglich“, sagt Schröder.
Der Anbieter hat die Möglichkeit, mit Hilfe von Vergleichswerten zu überprüfen, ob die übermittelten Zählerstände den vergangenen Verbrauchswerten entsprechen. Sollte der Anbieter Zweifel haben, kann er immer noch einen Mitarbeiter zur Überprüfung schicken, sagt der Verbraucherschützer. Außerdem kann er die Daten der örtlichen Netzbetreiber nutzen.
Wenn eine Rechnung nur auf Schätzungen des Anbieters beruht, können Verbraucher dagegen Widerspruch einlegen, sagt Schröder. Er rät dazu, die Werte genau zu kontrollieren. Das sei vor allem ratsam, wenn ein Anbieterwechsel oder eine Preiserhöhung anstehen.