Vermieter kann Mieter an Modernisierung beteiligen
Berlin (dpa/tmn) - Es zieht und die Scheiben beschlagen im Winter: Dann sind wohl die Fenster undicht. Wenn diese in Mietwohnungen ausgetauscht werden müssen, stellt sich die Frage der Kostenübernahme: Muss der Vermieter alles alleine zahlen?
Berlin (dpa/tmn) - Es zieht und die Scheiben beschlagen im Winter: Dann sind wohl die Fenster undicht. Wenn diese in Mietwohnungen ausgetauscht werden müssen, stellt sich die Frage der Kostenübernahme: Muss der Vermieter alles alleine zahlen?
Das sorgt häufig für Streit: Ist der geplante Austausch der Fenster im Haus eine Modernisierung oder eine Instandsetzung? Die Antwort auf diese Frage ist wichtig, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Der Grund: Die Instandsetzung zahlt allein der Vermieter. Bei der Modernisierung kann er den Mieter an den Kosten beteiligen.
Grundsätzlich gilt: Sind die Fenster alt, morsch, wasser- und winddurchlässig, ist der Austausch eine Instandsetzung, das heißt eine Reparatur. Der Vermieter muss tätig werden, er darf die entstandenen Kosten nicht auf die Mieter abwälzen.
Anders liegt der Fall, wenn intakte Fenster etwa gegen dreifach verglaste Fenster ausgetauscht werden. Dann liegt eine Energiesparmaßnahme vor und damit eine Modernisierung. Hier ist der Vermieter berechtigt, 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen.
Oft wird nach Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes aber erst dann modernisiert, wenn ohnehin Reparaturen der alten Fenster anstehen. Dann müssten bei der Berechnung der Modernisierungskosten und damit der Mieterhöhung fiktive Reparaturkosten für die morschen Fenster abgezogen werden.
Ein Beispiel: Die neuen schalldämmenden, isolierverglasten Fenster kosten 5000 Euro. Eine Reparatur der alten Fenster hätte 2500 Euro gekostet. In diesem Fall kann der Vermieter nach Ansicht des Mieterbundes nur Kosten in Höhe von 2500 Euro als Modernisierungskosten ansetzen. Die Miete erhöht sich demzufolge um 275 Euro pro Jahr (11 Prozent von 2500 Euro).