Nicht hetzen lassen Vor dem Kauf einer Immobilie Teilungserklärung einsehen
Bremen (dpa/tmn) - Wer eine Immobilie kaufen will, sollte sich beim Vertragsabschluss zeitlich nicht unter Druck setzen lassen. Denn meist werden Käufer durch ihre Unterschrift Mitglied einer Eigentümergemeinschaft.
Das gilt häufig auch für den Kauf eines Reihenhauses.
Bevor Interessenten einen Vertrag abschließen, sollten sie sich daher die Teilungserklärung und die Mitgliederordnung genau ansehen, rät die Bremer Notarkammer.
In der Gemeinschaftsordnung steht beispielsweise, ob es verboten ist, Tiere zu halten. Die Teilungserklärung legt hingegen die Grenzen zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum fest. Darin steht, wer welche Räume und Flächen nutzen darf, und ob alle Mitglieder oder eben nur die einzelnen Eigentümer darüber bestimmen dürfen.
Die Dokumente regeln Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft und informieren über geplante bauliche Veränderungen, die die Gemeinschaft beschließt. Diese können unter Umständen ins Geld gehen. Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang Protokolle früherer Eigentümersitzungen.