Wäschetrocknen in der Wohnung ist erlaubt

Berlin (dpa/tmn) - Waschküche und Trockenraum im Haus sind praktisch. Trotzdem gibt es Mieter, die ihre Wäsche lieber in der Wohnung aufhängen. Dagegen dürfen Vermieter nichts sagen - wenn ausreichend gelüftet wird.

Mieter können ihre frisch gewaschene Wäsche in der Wohnung trocknen. Das gilt auch, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Allerdings muss der Mieter darauf achten, dass durch das Wäschetrocknen keine Feuchtigkeitsschäden entstehen und die Wohnung entsprechend gelüftet wird. Anderenfalls haftet er für die Schäden.

Der Mieter darf auch einen eigenen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen. Dies gilt selbst dann, wenn vom Vermieter ein Gemeinschaftswäschetrockner zur Verfügung gestellt wird. Allerdings ist der Mieter zu einer sachgemäßen Installation des Gerätes verpflichtet. Der Vermieter kann die Nutzung selbstaufgestellter Wäschetrockner vertraglich auf die Zeiten außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten beschränken.

Wenn sich der Vermieter vertraglich verpflichtet hat, Trockenräume oder Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, muss er dem Mieter auch den Zugang hierzu ermöglichen. Sollte eine vom Vermieter bereitgestellte Gemeinschaftsmaschine ausfallen, trägt er auch die Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz des Gerätes.