Rasenmäher auf E10-Verträglichkeit prüfen
München (dpa/tmn) - Der neue Biokraftstoff E10 kann grundsätzlich zwar auch in Bootsmotoren sowie in Arbeitsgeräten wie Rasenmähern und Kettensägen verwendet werden. Er bringt dort aber möglicherweise Probleme mit sich.
„Entscheidend ist, dass die Leitungen und Materialien nicht von dem höheren Alkoholanteil angegriffen werden“, sagte Frank Volk vom TÜV Süd in München am Dienstag (8. März). Ähnlich wie bei Autos und Motorrädern sei das bei den meisten neueren Motoren der Fall. Verbraucher sollten sich vor dem Kauf von E10 aber zur Sicherheit beim Hersteller erkundigen.
Viele Produzenten von Rasenmähern oder anderen Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotor empfehlen außerdem grundsätzlich, E10 nur dann zu verwenden, wenn es neu gekauft und frisch in den Tank gefüllt worden ist. Denn der Biokraftstoff reagiere stärker als herkömmliches Benzin auf Einflüsse wie Licht und Temperatur und könnte somit schneller unbrauchbar werden. Älter als 30 Tage sollte er deshalb nicht sein. „Das passt natürlich nicht zu der Art und Weise, wie solche Geräte normalerweise genutzt werden“, sagte Volk. Kettensägen oder Laubgebläse kämen schließlich nicht jeden Tag zum Einsatz.
Außerdem sollten auch Werkzeuge mit Motoren, die E10 vertragen, nicht längere Zeit mit vollem Tank gelagert werden. Durch den höheren Ethanolanteil nehme E10 leichter Wasser auf, erklärte Volk. Das könnte zur Korrosion von Leitungen und anderen Materialien führen.