Internet: Kleinere Fälle von Raubkopiererei werden nicht mehr verfolgt
Wer in Internet-Tauschbörsen gelegentlich illegal Musik oder Filme herunterlädt, muss künftig keine Strafverfolgung mehr fürchten. Die Staatsanwaltschaften in NRW geben den Kampf angesichts der Flut von Anzeigen auf.
Düsseldorf . Die Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen werden kleinere Fälle von Raubkopiererei im Internet nicht mehr verfolgen. Drei Generalstaatsanwälte des Landes hätten gemeinsam eine entsprechende Verfügung erlassen, bestätigte ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag Medienberichte.
Danach soll die Verletzung des Urheberrechts in Internet- Tauschbörsen nur noch strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie in gewerblichem Ausmaß geschieht. Als Maßstab haben die Ermittler einen Schaden von mindestens 3000 Euro angenommen. Damit wird in der Regel der Tausch von bis zu 3000 Musik- oder 200 Film-Dateien nicht mehr geahndet.
Ähnlich werde auch in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt vorgegangen. Die Strafverfolger in NRW hatten seit längerer Zeit über die Flut von monatlich 5500 Strafanzeigen geklagt, mit denen die Musik-, Porno- und Filmindustrie ihre Rechte geltend macht. Die Ermittlung der Computernutzer kostete den Steuerzahler bislang eine halbe Million Euro pro Monat.
Den Anzeige-Erstattern gehe es dabei meist nicht um die Strafverfolgung, sondern darum, mit Hilfe der Akteneinsicht an die Namen der Raubkopierer zu kommen, um diese zivilrechtlich zu verfolgen.
Das Herunterladen geschützter Musik oder Filme aus dem Internet bleibe kriminelles Unrecht, betonte der Justizsprecher. Auch könne von der Regel abgewichen werden: So sei bei der Verbreitung eines Films im Internet, der in den Kinos noch nicht angelaufen sei, ein deutlich höherer Schaden anzunehmen als bei einem sehr alten Film.
Die Landes-Justizminister wollen der Industrie einen direkten Auskunftsanspruch bei den Internet-Zugangsanbietern verschaffen und haben die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.