Nebenkosten: Das muss der Mieter zahlen
Oft sind die Abrechnungen des Vermieters undurchsichtig und viel zu hoch. Wer sicher gehen will, ob seine Abrechnung auch wirklich korrekt aufgestellt ist, sollte diese unbedingt überprüfen.
Düsseldorf. Wenn die Nebenkosten- beziehungsweise Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, erleben viele Mieter eine böse Überraschung. Grund sind hohe Beträge für die verschiedenen Nebenkostenarten wie Heizung, Warmwasser und Müllabfuhr. Wer sicher gehen will, ob seine Abrechnung auch wirklich korrekt aufgestellt ist, sollte diese unbedingt überprüfen.
Der Vermieter muss spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode seinem Mieter die Nebenkostenabrechnung zustellen. Tut er das nicht, muss der Mieter die Nachzahlung nicht begleichen. Ausnahme: Kann der Vermieter für die Verspätung nichts, weil beispielsweise die Stadtwerke einen Gebührenbescheid verbummelt haben, darf er auch nach Ablauf des Jahres eine Nachzahlung fordern.
Es gibt 17 unterschiedliche Arten von Nebenkosten", sagt Jürgen Becher, Geschäftsführer beim Deutschen Mieterbund NRW. "Jedoch kann der Vermieter nur die umlegen, die auch im Mietvertrag stehen." Dazu gehören Heizung, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Ungezieferbekämpfung, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Hausversicherung, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss und Gemeinschaftswascheinrichtungen.
Alle Ausgaben, die für Reparaturen oder Verwaltung anfallen, dürfen nicht umgelegt werden. Darunter fallen unter anderem Kosten für Büroführung. Auch wenn zu den Aufgaben des Hausmeisters Reparaturen gehören, dürfen diese nicht in der Abrechnung aufgeführt werden.
Auch hier bildet der Mietvertrag die Grundlage. "Mieter sollten zunächst prüfen, was in ihrem Vertrag steht", sagt Becher. Da es für den Vermieter grundsätzlich einfacher ist, nach der Wohnfläche zu berechnen, machen sie dieses auch in der Regel. Eine andere Möglichkeit ist die Berechnung nach Personen und Wohneinheiten. Ist im Vertrag die Aufteilung nicht deutlich geregelt, empfiehlt Becher diese vom Vermieter ändern zu lassen. "Wohnt in einer 100-Quadratmeter-Wohnung nur eine Person ist es für sie günstiger, wenn die Nebenkosten nach Personen aufgeteilt werden."
Ja, denn die Zahlen belegen, dass die meisten Abrechnungen nicht korrekt sind. Becher: "Mieter sollten sie immer kritisch prüfen. Dem Deutschen Mieterbund ist jede zweite Betriebskostenabrechnung nicht schlüssig. Mittlerweile ist es unser Tagesgeschäft, da sich etwa ein Drittel der Beratungen auf die Nebenkosten beziehen."
Ist im Haus ein Gewerbe, beispielsweise ein Frisör, muss auch dieses in der Abrechnung berücksichtigt werden. "In solchen Fällen muss ein Vorabzug erfolgen, weil die Grundsteuer für Gewerbe viel höher liegt", sagt Becher. Nach Abzug dieses Betrages kann der Vermieter den verbleibenden Teil für die Wohnungsmiete berechnen.
Auf keinen Fall sollte man zahlen und erst dann reklamieren, denn so erklärt man sich automatisch mit der Rechnung einverstanden. Wer unsicher ist und schnell zahlt, sollte auf die Überweisung "Zahlung unter Vorbehalt" notieren. So kann man im Notfall sein Geld zurückfordern.
Entweder an den örtlichen Mieterverein, in dem man allerdings Mitglied sein oder werden muss, oder an einen Fachanwalt. Der Vorteil am Mieterverein: Die Experten prüfen die Abrechnung, vergleichen sie mit dem Mietvertrag und kontaktieren den Vermieter. Der Mieter muss sich um nichts kümmern.