Pflegenachwuchs — ein teures Gut
Abgabe für die Ausbildung belastet zunächst die Heime. Doch die reichen sie weiter an die Bewohner.
Düsseldorf. Seit vergangenem Jahr müssen alle Pflegeeinrichtungen in NRW eine Ausbildungsplatzabgabe zahlen. Damit soll dem Personalmangel gegengesteuert werden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Nein, auch die Institutionen zahlen ein, die ausbilden. Diese bekommen aber 100 Prozent des Ausbildungsentgelts, das sie ihren Auszubildenden bezahlen, aus dem Fonds erstattet.
Dieses Weiterreichen, durch das das Heimentgelt um 70 Euro monatlich erhöht wird, entspricht wohl der Rechtslage. Dem Urteil des Amtsgerichts Soest (Az. 12 C 273/12), vor dem ein Heimbewohner eine Rückzahlung erstritt, lag ein Fall zugrunde, in dem das Heim dem Bewohner die Erhöhung des Heimentgelts nicht rechtzeitig und ausreichend begründet hatte. Dies könnte freilich auch auf andere Fälle zutreffen.
Für die Deutsche Stiftung Patientenschutz in Dortmund sagt deren Vorstand Eugen Brysch: „Als gemeinnützige Patientenschutzorganisation für schwerstkranke Menschen unterstützen wir in der Frage der Rechtmäßigkeit der Ausbildungsumlage alle Menschen mit Pflegestufe 3 oder unsere Mitglieder.
Dies umfasst nach Prüfung auch die gerichtliche Vertretung. Den übrigen Betroffenen dürfen wir satzungsgemäß keine umfassende Hilfe anbieten und raten zur Konsultation eines Rechtsanwalts, der sich auf das Pflegerecht spezialisiert hat.“
Brysch plädiert dafür, dass die Ausbildungsumlage diejenigen Pflegeheime finanziell belastet, die sich der Ausbildung verweigern. „Der Steuerungseffekt fällt aber weg, wenn jedes Heim die Abgabe auf die Bewohner abwälzen kann.“
Das NRW-Gesundheitsministerium sagt dazu: „Die Umlage verteilt gesellschaftlich bedeutsame Kosten auf viele Schultern. Sie will Wettbewerbsnachteile abbauen und ist nicht als Strafzahlung konzipiert. Eine solche wäre es aber, wenn Betriebe keinerlei Refinanzierungsmöglichkeit mehr hätten, und als solche wäre sie vermutlich auch verfassungsrechtlich unzulässig.“
Patientenschützer Brysch: „Heime, die ausbilden, dürfen nicht doppelt verdienen. Schließlich bekommen sie Geld aus dem Umlagetopf vom Land und die Ausbildungsumlage von den Bewohnern. Die Pflegesätze müssten also in diesen Heimen reduziert werden. Dies zu prüfen ist Aufgabe des Ministeriums. Dieser Verantwortung entzieht sich das Ministerium.“
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium teilt zwar die Ansicht, dass gegebenenfalls Heimentgelte zu senken sind: „Wenn die Beträge, die sie bisher für ihre Auszubildenden bezahlt und ihren Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt haben, höher waren als ihr jetzt zu zahlender Pflichtbeitrag für die Umlage, dann sind sie zur Weitergabe dieser Entlastung an die Pflegebedürftigen verpflichtet.“ Allerdings, so wird betont, sei das Land an dem gesamten Abrechnungsverfahren nicht beteiligt. „Daher haben wir keine Kontrolle, ob sich auch alle an ihre Pflichten halten.“