Heime wälzen Kosten auf Bewohner ab
Jeder Pflegebedürftige bezahlt rund 70 Euro mehr. Grund ist die seit einem Jahr geltende Ausbildungsplatzabgabe.
Düsseldorf. In Pflegeheimen gibt es zu wenig Nachwuchspersonal. Seit gut einem Jahr versucht das Land gegenzusteuern: Mithilfe einer Ausbildungsplatzabgabe sollen Menschen zu Altenpflegern ausgebildet werden.
Ein Urteil des Amtsgerichts Soest (Az. 12 C 273) hat nun eine Konsequenz deutlich gemacht, die die Deutsche Stiftung Patientenschutz schon länger beklagt: Pflegeheime legen die Kosten für diese Ausbildungsplatzabgabe auf die Bewohner der jeweiligen Einrichtung um — meist erhöht sich dadurch das Heimentgelt um 70 Euro im Monat. Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagt, dass bei seiner Organisation viele nachfragen, ob dies denn rechtens sei.
Auf den ersten Blick scheint das (nicht rechtskräftige) Urteil denjenigen Recht zu geben, die sich gegen eine Abwälzung der Abgabe auf die Heimbewohner wehren. In dem Fall war ein Pflegeheim verurteilt worden, zu Unrecht vom Konto eines Mannes eingezogenes Geld zu erstatten. Das hatte jedoch formelle Gründe. Das Pflegeheim hatte die Erhöhung und damit die Weitergabe der Abgabe nicht korrekt begründet. Dass der Betrag grundsätzlich auf die pflegebedürftigen Bewohner umgelegt werden darf — das hat das Gericht nicht verboten.
Eben diesen Weg hatte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) in einem Informationsschreiben an Heimbewohner dargelegt. Das Unternehmen müsse die Umlage „durch einen Aufschlag auf die Pflegesätze refinanzieren.“ Auch die Ministerin hält es zwar für den richtigeren Weg, dass sich die Pflegeversicherung an den Ausbildungskosten beteiligt. Jedoch ist dies keine Sache, die das Land allein regeln kann.
Patientenschützer Brysch kritisiert: „Viele Pflegebedürftige sind ohnehin an der Grenze der finanziellen Belastbarkeit. Das Ministerium hat den ,Schwarzen Peter’ an die Bewohner oder die Sozialhilfe und damit an die Kommunen weitergegeben. “