Sturmschäden: Dach oder Auto kaputt – zahlt die Versicherung?

Je nach Schaden kann es ein Fall für die Wohngebäude-, die Hausrat- oder die Kaskoversicherung sein. Oder auch die Kranken- und Unfallversicherung.

Düsseldorf. Schäden am Haus, am Auto? Haben Sie vielleicht sogar im Sturm eine Verletzung davongetragen? Wer vom Unwetterschäden betroffen ist, sollte sich umgehend an seine Versicherung wenden. Die Assekuranzen definieren Wind ab Windstärke acht (62 bis 74 Stundenkilometern) als Sturm - und übernehmen gegebenenfalls die Haftung.

• Schäden am Auto: Schleudert der Sturm Dachziegel, Äste oder Bäume auf ein parkendes Auto, ist in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters in der Zahlungspflicht. Versichert ist nur der Zeitwert des Wagens. Bei einem durch Sturm bewirkten Fahrfehler steht laut Verbraucherschützern nur die Vollkasko für den Schaden ein - vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.

• Um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, sollte man nach dem Schadensfall eine Liste der zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellen. Falls vorhanden, sollte die Liste durch Einkaufsbelege ergänzt werden.

• Ist ein Gebäude beschädigt, sollte man detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen machen und mit Zeugen Protokolle über die Schäden verfassen. Aus Beweisgründen sollten beschädigte Gegenstände wie etwa ein durchnässtes Sofa nicht entsorgt werden. Die Verfahrensweise bespricht man am besten mit der Versicherung, an die man sich als Geschädigter ohnehin sofort werden sollte.