Wichtig ist auch, dass Halter den Boden der Weide regelmäßig auf Buddellöcher von Kaninchen oder Hunden kontrollieren. Eventuelle Stolperstellen sollten aufgefüllt werden, damit sich die Vierbeiner nicht verletzen.
Was die Umzäunung der Koppel angeht, ist ein reiner Stacheldraht- oder Knotengitterzaun tierschutzwidrig und daher nicht mehr erlaubt. Ihn dürfen Halter nur in Kombination mit einem Stromzaun einsetzen. „Dieser sollte aber straff gespannt sein, damit sich die Pferde nicht versehentlich darin verfangen können“, sagt Hänsch.