Gericht: Erhöhte Steuer für Kampfhunde rechtmäßig

Liebenburg/Braunschweig (dpa) - Wer einen Kampfhund hält, muss mit einer höheren Hundesteuer rechnen. Kommunen dürfen laut Gerichtsurteil eine bis zu zehnfach erhöhte Steuer eintreiben.

Kommunen dürfen für Hunde gefährlicher Rassen eine zehnfach erhöhte Steuer kassieren. Dies gelte selbst dann, wenn die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes nicht nachgewiesen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden und damit die Klage einer Hundehalterin aus Liebenburg im Kreis Goslar zurückgewiesen (Aktenzeichen: 8 A 135/11).

Im konkreten Fall ging es um einen Kampfhund der Rasse American Staffordshire Terrier. Für diesen soll die Besitzerin im Jahr 624 Euro Hundesteuer bezahlen. Für andere Hunde erhebt Liebenburg nur 60 Euro. Zu Recht, befand das Gericht. American Staffordshire Terrier seien ebenso potenziell gefährlich wie Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.