Tierhalter kann Kopien von Röntgenbildern einfordern

Köln (dpa/tmn) - Wenn Hund, Katze oder Pferd geröntgt wurden, können Tierhalter Kopien der Röntgenaufnahmen vom Tierarzt verlangen. So entschied jetzt ein Gericht und gab damit der Klage eines Pferdebesitzers Recht.

Tierhalter dürfen vom Tierarzt Kopien von Röntgenaufnahmen verlangen. Das Recht, Einsicht zu nehmen, sei vergleichbar mit dem Recht des Patienten in der Humanmedizin. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Aktenzeichen 5 U 77/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt.

In dem Fall wollte sich der Käufer eines Pferdes von dessen Gesundheitszustand überzeugen. Er beauftragte einen Tierarzt, ein Gutachten zu erstellen. Dafür wurden das Pferd auch geröntgt. Als das Pferd nach dem Kauf operiert werden musste, wollte der Käufer überprüfen, ob er Schadenersatz von dem Tierarzt fordern könnte. Dazu verlangte er von ihm, Kopien der Röntgenaufnahmen herauszugeben. Da der Tierarzt sich weigerte, klagte der Tierhalter.

Die Richter gaben dem Kläger Recht. Der Tierhalter habe eine Verantwortung gegenüber dem Tier, wozu auch die Pflege und die Vermeidung unnötiger Leiden gehöre. Hinzu kämen wirtschaftliche Interessen des Tierhalters, da insbesondere Nutztiere einen wirtschaftlichen Wert darstellten. Diese Interessen seien hier berührt worden. Die Röntgenaufnahmen seien für ein Gutachten angefertigt worden, das für die Kaufentscheidung des Halters wesentlich gewesen sei.