Urteil Hundehalter tragen Kosten für Entfernung von Hundehaufen

Berlin (dpa/tmn) - Hundehalter sind für ihre Tiere verantwortlich - und zwar auch für deren Hinterlassenschaften. Wer seine Hunde frei laufen lässt, nimmt in Kauf, dass das Tier seine Notdurft auf fremden Grundstücken verrichtet.

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Der Halter muss im Zweifel für die Beseitigung aufkommen.

In dem verhandelten Fall hatte ein ehemaliger Mieter seine Hunde im Abstand weniger Tage zwei Mal nicht angeleint auf der Grünfläche seiner früheren Wohnanlage herumlaufen lassen. Auch hatte er Hundehaare aus seinem Auto auf der Grünfläche entsorgt. Die Grundstückseigentümerin forderte den Mann über ihre Prozessbevollmächtigten auf, dies zu unterlassen. Außerdem sollte der Hundehalter die entstandenen Anwaltskosten und die Aufwendungen in Höhe von 22,50 Euro für die Beseitigung des Hundehaufen übernehmen.

Das Landgericht Berlin (Az.: 35 O 251/16) gab der Eigentümerin Recht. Die Richter untersagten dem Mann, auf dem Grundstück Abfall zu entsorgen sowie einen oder mehrere Hunde unangeleint herumlaufen zu lassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 000 Euro verhängt. Auch die Anwaltskosten und die Hausmeisterkosten wurden dem Mann aufgebrummt. Denn der Beklagte sei als Störer anzusehen, weil er durch das Herumlaufen der Hunde das Eigentum der Klägerin beeinträchtigt habe.

Die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Ausgabe 6/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet über das Urteil.