Finanztipp für Hundehalter Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzen

Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Hundehalter können die Beiträge zur Haftpflichtversicherung für ihr Tier steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt diese Kosten als Sonderausgaben an, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße.

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Das ist dann sinnvoll, wenn der zulässige Höchstbetrag für Sonderausgaben noch nicht ausgeschöpft wurde. Er beträgt bei Einzelveranlagung 1900 Euro, bei Zusammenveranlagung 3800 Euro. Wichtig zu beachten: Der Steuervorteil gilt nach Angaben der VLH nicht für andere Tierversicherungen - wie zum Beispiel Tierkrankenversicherungen.