Schlange oder Lama: Streit um Tiere in Mietwohnungen
Recklinghausen/Essen (dpa) - Ein Lama, eine Horde stinkender Frettchen oder eine giftige Schlange: Immer wieder sorgen kuriose Tiere im Haushalt für Zoff zwischen Mietern und Vermietern.
Man kann sich die Szene so vorstellen: Der Mann vom Mieterschutzbund sitzt in der Küche einer kleinen Wohnung in Mülheim an der Ruhr - und neben ihm steht ein Lama und schaut ihn an. Darf das sein? Streitereien um Tiere in Mietwohnungen beschäftigen immer wieder die Gerichte.
„Es ist schon manchmal erstaunlich, was sich die Leute alles in ihren Wohnungen halten“, sagt Claus Deese, Vorstand des Mieterschutzbundes in Recklinghausen. Er saß mit dem Lama in der Küche. Das Tier übrigens aß Pizza. „Wenn in einem Mietvertrag nichts Genaues zur Tierhaltung steht, muss der Mieter keine Extra-Genehmigung einholen“, sagt Deese. Das gelte auch für exotische Tiere. Schwierig werde es jedoch, wenn sich andere Hausbewohner beschwerten - aus Ekel oder Furcht.
Wenn sich Mieter und Vermieter wegen Tieren zanken, dann meistens wegen Hunden und Katzen, sagt Werner Weskamp, Geschäftsführer von Haus & Grund in Essen und damit Vertreter der Hauseigentümer. Ein Vermieter könne in den Vertrag schreiben, dass er Hunde in der Wohnung verbietet, er müsse sich dafür nicht einmal rechtfertigen.
Auch Katzen-Streitereien können vor Gericht landen. Haarig wird es, wenn ein Vermieter Katzen erlaubt, dann aber Mieter mit einer heftigen Allergie ins selbe Haus einziehen. Ein Gericht müsse dann entscheiden, welches Interesse höher einzuschätzen ist - und das sei in den meisten Fällen sicherlich die Gesundheit, sagt Deese.
Ein pauschales Tierverbot dürfe nicht in Mietverträgen stehen. „Alles, was in Aquarien, Terrarien und Käfigen kreucht, fleucht und schwimmt, darf in Wohnungen gehalten werden - auch gegen den Willen des Vermieters“, sagt Deese. Weskamp erinnert sich an den Fall einer sehr giftigen Schlange, die ein Mann aus Mülheim gekauft hatte. Das Tier entwischte, und das halbe Haus musste abgerissen werden, um sie wiederzufinden; der Schadensbetrag war sechsstellig.
Deese erinnert sich an einen Fall, ebenfalls in Mülheim, bei dem ein Mieter zwölf Frettchen besaß. „Die ganze Hütte hat gestunken, ich bin rückwärts wieder raus.“ Der Vermieter konnte dem Mann die Frettchen nicht verbieten, ihn aber auffordern, gründlich sauber zu machen. Das Lama übrigens blieb nicht in der Wohnung: Die Mieter brachten es auf einer Wiese unter.