Umstände entscheidend Sturz bei Ausritt wegen freilaufendem Hund: Schadenersatz?
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer bei einem Ausritt wegen eines freilaufenden Hundes vom Pferd stürzt, kann vom Hundebesitzer nicht zwangsläufig Schadenersatz verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 11 U 153/17), wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ mitteilt.
Der Reiter habe das Risiko in Kauf genommen, als er am Ausritt teilnahm. Außerdem lasse sich nicht nachweisen, dass das Pferd sich wegen des Hundes erschreckt habe und daraufhin den Reiter abwarf.
In dem verhandelten Fall befand sich eine Gruppe von Reitern auf einem Ausritt. Der Hund begleitete die Gruppe. Als der Halter das Tier zu sich rief, lief es von hinten kommend seitlich an der Reitergruppe vorbei. Das Pferd des Klägers erschreckte sich, als der Hund neben ihm war, rannte in einen Weidezaun, scheute erneut und warf den Kläger ab. Dieser verlangte daraufhin Schadenersatz vom Hundehalter, das Landgericht Hanau hatte die Klage bereits abgewiesen.
Das Oberlandsgericht Frankfurt wies daraufhin die vom Kläger eingelegte Berufung zurück. Der Hund habe sich in keiner Weise gefährlich verhalten, sondern sei nur an dem Pferd vorbeigelaufen. Unklar sei, warum sich das Pferd erschreckte. Der Hund habe die Reitergruppe über eine Stunde lang begleitet, ohne dass es zu Zwischenfällen gekommen sei. Unstrittig handele es sich außerdem um ein hundeerfahrenes Pferd, welches auch vorher schon bei Ausritten mit freilaufenden Hunden dabei war.