Urteil: Frauchen haftet für schlafenden Hund

Hamm (dpa) - Er lag nur da und hat geschlafen. Trotzdem muss die Halterin eines Hundes nun dafür haften - weil eine Frau über das Tier gestolpert war und sich verletzt hatte.

Hundebesitzer haften auch dann für ihre Tiere, wenn diese schlafend auf dem Boden liegen. Das Oberlandesgericht Hamm gab einer Klägerin aus Gummersbach Recht, die als Kundin beim Verlassen eines Geschäfts über einen schlafenden Hund gestolpert war und sich dabei eine schwere Knieverletzung zugezogen hatte. Wie das Gericht mitteilte, stellte das Tier ein gefährliches Hindernis dar (Az.: 19 U 96/12).

Der Schäferhund gehörte einer Verkäuferin, die ihr Tier häufig mit zur Arbeit nahm. Der Lieblingsplatz des Hundes war im Eingangsbereich. Dort lag das Tier auch, als eine 61-Jährige an der Kasse gezahlt hatte und den Laden verlassen wollte. Die Kundin übersah den großen Hund und stürzte.

Die Richter hielten der Verkäuferin vor, dass sie die 61-Jährige weder vor der Stolpergefahr gewarnt noch ihren schlafenden Hund aus der Gefahrenzone geschafft habe. Damit habe sie den Unfall fahrlässig verschuldet. Eine Mithaftung der Klägerin sahen die Richter ausdrücklich nicht.