Urteil: Schilddrüsenkranker Hund muss Leine tragen
Ansbach/Nürnberg (dpa) - Auch für kranke Hunde gibt es keine Ausnahme von der Leinenpflicht. Das hat das Verwaltungsgericht in Ansbach entschieden. Im konkreten Fall hatten zwei Hundehalter gegen die Stadt Nürnberg geklagt.
Die Hundehalter wollten erreichen, dass sie ihren kleinen Hund bei Spaziergängen im Stadtpark unmittelbar neben ihrer Wohnung frei laufen lassen dürfen. Ein Tierarzt hatte dem Chihuahua-Yorkshire-Mischling bescheinigt, dass er eine Schilddrüsen- sowie eine Darmerkrankung hat und weder Geschirr noch Halsband verträgt. Doch das Gericht wies die Klage ab (Aktenzeichen: AN 4 K 10.01869).
Richterin Claudia Frieser teilte die Auffassung der Stadt Nürnberg: Grünanlagen dienten der Erholung und vor allem ältere Menschen und Kinder sollten dort nicht durch freilaufende Hunde gefährdet oder erschreckt werden. Eine Satzung der Stadt legt fest, dass Hunde in Grünanlagen ohne Leine nur in ausgewiesenen Hundezonen ausgeführt werden dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung würde nach Ansicht der Richterin die allgemeine Akzeptanz der Regel aushöhlen. Außerdem gebe es noch andere Gebiete in der Stadt, in denen der Hund ohne Leine laufen könne. Laut einem tierärztlichen Gutachten des Veterinäramtes sei es durchaus möglich, dass der Hund angeleint wird.