Tierischer Prozess Wer haftet für einen Hundeunfall?

München (dpa) - Ein Hundehalter muss nur dann für einen Unfall mithaften, wenn sein Tier direkt daran beteiligt war. Der Vierbeiner müsse sich im Moment des Unfalls in einer „Interaktion“ befunden haben, stellte das Oberlandesgericht München klar.

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Im konkreten Fall war eine 58-jährige Radfahrerin im Oktober 2013 in einem Münchner Park gestürzt, weil ihr ein Flat Coated Retriever vor das Rad gelaufen war. Sie bremste ab, kam zu Fall, schlug mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf und erlitt einen Schädelbruch. Die Haftpflichtkasse der Hundehalterin zahlte 40 000 Euro für Behandlungskosten und Verdienstausfall. Anschließend verklagte sie eine andere Tierhalterin, deren Pudel-Mischling mit dem Retriever gespielt hatte, auf die Hälfte der Kosten.

Die Versicherung vertrat die Ansicht, dass die Hunde sich beim Spielen im Park gegenseitig verfolgt hätten. Der Retriever sei von der Wiese auf den Weg gelaufen und habe vor der Radlerin einen Haken geschlagen. Die Beteiligten machten jedoch widersprüchliche Angaben. Die verunglückte Radfahrerin berichtete, der Retriever sei hinter dem Mischling hergelaufen. Die Retriever-Besitzerin schilderte es dagegen anders herum. Die Halterin des Mischlings sagte aus, die Hunde hätten gar nicht miteinander gespielt. Der fremde Hund habe allein herumgetollt und ihr ermüdetes Tier zum Mitmachen aufgefordert.

Nach Überzeugung des Gerichts ist eine Mitschuld des Pudel-Mischlings nicht bewiesen. Das Gericht riet der Haftpflichtkasse, die Berufung gegen die Klageabweisung des Landgerichts München I zurückzunehmen. Der Anwalt der Versicherung will sich das noch überlegen.