Zugelaufene Katze immer bei den Behörden melden
Bremen (dpa/tmn) - Wer eine herrenlose Katze findet, muss diese auf jeden Fall bei der zuständigen Behörde melden. Der Besitzer hat ein halbes Jahr Zeit sie zurückzuverlangen. Wer das Tier zunächst bei sich aufnehmen will, sollte es vom Tierarzt untersuchen lassen.
Eine zugelaufene Katze muss bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Das kann das Ordnungsamt, ein Fundbüro oder die Polizei sein. Denn der ursprüngliche Besitzer des Tieres hat ein halbes Jahr Zeit, um es zurückzuverlangen. Darauf weist die Buchautorin Brigitte Eilert-Overbeck hin. Der nächste Weg sollte in ein Tierheim führen - entweder um die Katze dort abzugeben oder zumindest um nachzufragen, ob sich dort schon der Besitzer gemeldet hat.
Ist der Besitzer zunächst nicht zu ermitteln und der Finder möchte sie bei sich aufnehmen, sollte er das Tier zum Tierarzt bringen. Dieser kann die Katze untersuchen und medizinisch versorgen. Falls sie einen Chip trägt, besteht zudem eine weitere Chance, den Besitzer zu ermitteln.
Hat die Katze ein gut sichtbares Gesäuge mit dicken Zitzen, sollte sie am besten gar nicht von der Fundstelle entfernt werden. Andernfalls könnte möglicher Nachwuchs verhungern. Eilert-Overbeck rät in einer solchen Situation, dem örtlichen Tierschutzverein Bescheid zu geben.