Zugelaufene Tiere dürfen Finder nicht behalten
Berlin (dpa/tmn) - Hund oder Katze sind auch mal alleine unterwegs. Herrenlos zu sein, heißt aber nicht, dass das Tier niemanden gehört. Der Finder muss sich auf jeden Fall sofort bei der Polizei oder dem Ordnungsamt melden.
Damit Hund und Herrchen eventuell wieder zueinander finden.
Zugelaufene Katzen und Hunde sowie gefundene Vögel suchen vielleicht ein neues Zuhause - dürfen aber trotzdem nicht einfach behalten werden. Denn rechtlich gesehen handelt es sich um eine Fundsache. Sie müssen sofort bei der Polizei oder dem Ordnungsamt abgegeben werden, erläutert die Organisation Aktion Tier. Da die meisten Städte und Kommunen keine Möglichkeit haben, die Tiere artgerecht unterzubringen, kommen sie danach meist in ein Tierheim.
Besteht keine Möglichkeit, das Fundtier abzugeben, muss es zumindest bei der Gemeinde oder der Polizei gemeldet werden. Mit Erlaubnis der Behörden können Finder die Tiere erst einmal bei sich aufnehmen. Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nach der Fundanzeige, müssen sie den Vierbeiner oder Vogel allerdings wieder zurückgeben.
Wer das Tier weder abgibt noch den Fund meldet, macht sich strafbar. Nicht jedes herumlaufende Tier wurde wirklich ausgesetzt. Vögel entwischen häufig beim Lüften der Wohnung, Katzen springen von nicht vergitterten Balkonen oder machen ausgedehnte Streifzüge.