Vollmacht registrieren

Berlin. Über die Patientenverfügung ist in letzter Zeit viel gesprochen worden - das Papier also, mit dem Sie dem Arzt eine Marschroute an die Hand geben, wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Mindestens ebenso wichtig: die Vorsorgevollmacht. Für den Fall, dass Sie Ihre Geschicke nicht mehr selbst lenken können, legen Sie darin fest, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert. Aber: Was nützt eine Vollmacht, wenn sie im Falle des Falles nicht gefunden wird? Beispiel: Ein Arzt braucht die Einwilligung zu einer eiligen Operation. Weil der Patient nicht ansprechbar ist, beantragt er bei Gericht die Bestellung eines Betreuers, der die Einwilligung gibt. Das Gericht muss keinen womöglich fremden Betreuer benennen, wenn der Patient bereits einen Bevollmächtigten hat. Doch wie lässt sich das in der Eile feststellen? Hier hilft das bei der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Vorsorgeregister. Hat man hier registrieren lassen, wer im Notfall wichtige Entscheidungen treffen soll, erhält das Gericht durch Abfrage beim Register Klarheit und kann den Bevollmächtigten schnell informieren. 500 000 Vollmachten sind bereits in der Vorsorge-Datenbank registriert - nicht die Schriftstücke selbst, sondern Namen und Anschriften der Vertrauenspersonen. Die Vorsorgevollmacht kann unter www.vorsorgeregister.de angemeldet werden (Gebühr: zehn bis 20 Euro). Unter dieser Internetadresse gibt es auch weitere Informationen. Postadresse: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin.