Wer muss mehr Geld bezahlen?
Ab 1. Januar 2009 gibt es einen einheitlichen Beitragssatz. Aber die Kassen können diverse Zuschläge verlangen.
Berlin. Der einheitliche Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen wird zum 1.Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. Rund neun von zehn Kassenmitgliedern müssen mehr als bisher bezahlen. Im Gegenzug soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von Anfang 2009 bis Mitte 2010 - also befristet - um 0,5 Punkte auf 2,8 Prozent sinken. Danach steigt er auf 3,0 Prozent. Rentner profitieren nicht von dieser Entlastung.
Verlierer sind zunächst jene, die in bislang günstigen Kassen versichert sind. Für die folgenden Beispielrechnungen wurde der aktuelle individuelle Beitragssatz der Kasse eines Arbeitnehmers mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 2500 Euro brutto zugrunde gelegt.
Wer bei der Barmer - der mit mehr als fünf Millionen Mitgliedern derzeit noch größten Kasse - versichert ist, wird Anfang 2009 zunächst entlastet. Für die Krankenversicherung ergibt sich eine Mehrbelastung von monatlich 2,50 Euro im Monat, beim Beitrag zur Arbeitslosenversicherung eine Entlastung von 6,25 Euro. Damit hat dieses Barmer-Mitglied 3,75 Euro mehr auf dem Gehaltszettel.
Wer bei der Techniker Kasse (4,3 Millionen Mitglieder) versichert ist, muss unterm Strich mehr bezahlen: Bei einem Verdienst von 2500 Euro ergibt sich eine monatliche Mehrbelastung von 3,75 Euro oder 45 Euro im Jahr.
Ein Beschäftigter mit Krankenversicherung bei der bislang besonders günstigen IKK Sachsen wird noch deutlicher belastet: Er muss bei 2500 Bruttoverdienst 28,75 Euro im Monat oder 345 Euro im Jahr mehr bezahlen. Bei der ebenfalls bislang günstigen Big Direktkrankenkasse beträgt der Aufschlag unterm Strich 20 Euro im Monat oder 240 Euro im Jahr.
Eindeutig zu den Gewinnern zählen die Mitglieder teurerer Kassen: Die bei der AOK Berlin versicherten Beschäftigten werden durch die Beschlüsse erheblich entlastet. So beläuft sich der Entlastungseffekt beim Durchschnittsverdiener auf monatlich 21,25 Euro im Monat und auf 255 Euro im Jahr.
Unterm Strich darf allerdings nicht vergessen werden, dass die Kassen, wenn das Geld aus dem Fonds nicht ausreicht, Zusatzbeiträge erheben dürfen - ohne Einkommensprüfung bis 8 Euro maximal 36 Euro.
Was das Prozedere angeht, ändert sich dagegen für die gesetzlich Versicherten nichts. Bis Ende 2010 überweist der Arbeitgeber wie gewohnt seinen eigenen und den Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse, danach direkt an den Fonds.
Auch wenn jetzt für einige die Beiträge steigen, sollten Versicherte zunächst Ruhe bewahren und abwarten. Denn erst nach und nach wird sich zeigen, welche Kassen nicht mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds auskommen und auch noch einen Zusatzbeitrag erheben. Der Beitrag ist auf ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt und kann bis zu einer Höhe von monatlich acht Euro ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Für Kinder und mitversicherte Partner muss der Zusatzbeitrag nicht gezahlt werden.