Ägyptenurlaub lässt sich in der Regel nicht kostenlos absagen
Hannover (dpa/tmn) - Die Unruhen in Ägypten halten an. Viele Reisende fragen sich, ob sie ihren Urlaub noch sicher dort verbringen können. Eine gebuchte Reise jetzt abzusagen, ist aber gar nicht so einfach - jedenfalls nicht, ohne auf den Stornogebühren sitzenzubleiben.
Wer für die kommenden Tage einen Urlaub in Kairo gebucht hat, kann diesen unter Umständen kostenlos stornieren. Das erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Grund sind die anhaltenden Unruhen in der ägyptischen Hauptstadt, die auch den Besuch einiger touristischer Programmpunkte behindern. Schlechtere Karten haben Urlauber, die eine Reise ans Rote Meer planen. Sie gehen nach derzeitigem Stand der Dinge leer aus. Die wichtigsten Szenarien und ihre rechtliche Beurteilung:
Ich habe eine Pauschalreise am Roten Meer gebucht, nun aber Angst, die Reise anzutreten
In diesem Fall ist laut Degott kostenloses Stornieren nicht möglich. „Ein ungutes Gefühl rechtfertigt nie einen kostenlosen Rücktritt“, so der Reiserechtler. Daran ändere sich nur dann etwas, wenn es auch in den Urlaubsregionen massive Demonstrationen oder gewalttätige Auseinandersetzungen gibt. In diesem Fall sei die Reise massiv beeinträchtigt - und der Urlauber könne kostenlos zurücktreten. „Ein paar Demonstranten in einer Seitenstraße reichen dazu aber nicht aus.“
Ich habe eine Reise nach Kairo gebucht
„In diesem Fall würde ich mich auf jeden Fall zuerst einmal beim Veranstalter schlau machen, wie dieser reagiert“, sagt Degott. Grundsätzlich gelte: Wenn die Reise massiv beeinträchtigt ist, weil ich zum Beispiel Museen im Stadtzentrum anschauen wollte, dort jetzt aber Panzer rollen, kann ich kostenlos von der Reise zurücktreten.
Ich lande in Kairo - der Flughafen liegt neben dem stark von Unruhen betroffenen Stadtteil Heliopolis
Ist die Sicherheit rund um den Flughafen nicht mehr gewährleistet, muss der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft reagieren, erklärt Degott. Eine Möglichkeit sei, einen anderen Flughafen anzusteuern. In diesem Fall haben Reisende Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises, nicht aber auf kostenloses Stornieren der gesamten Reise.
Ich habe eine Kombireise aus Badeurlaub und Kairo gebucht
In diesem Fall werden laut Degott beide Teile der Reise getrennt betrachtet. Beim Badeurlaub gebe es derzeit keine Probleme, der Kairo-Teil lasse sich dagegen unter Umständen stornieren.
Ich habe einen Ausflug nach Kairo gebucht
Viele Reiseveranstalter haben in den vergangenen Tagen Ausflüge nach Kairo abgesagt oder umgeroutet. Laut Degott gibt es bei einer Absage des Ausflugs schlicht das Geld dafür zurück. Habe ich bereits vor Beginn der Reise einen bestimmten Ausflug gebucht und wird dieser nun umgeroutet, kann ich das Ersatzangebot annehmen, muss aber nicht. Entscheide ich mich dagegen, muss mir der Veranstalter das Geld zurückzahlen, da er nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen konnte.
Ich habe eine Nilkreuzfahrt gebucht, weil ich schon immer mal nach Luxor wollte
Auch in Luxor gab es in den vergangenen Tagen einzelne Proteste. Weiten sich diese aus und muss die Stadt deshalb als Programmpunkt ausfallen, ist dadurch nur ein Teil der Reise beeinträchtigt, erklärt Degott. Allerhöchstens steht Reisenden dann eine Reisepreisminderung zu, allerdings können sie nicht kostenlos stornieren.