Finger weg von Schlangenhaut - Gefährliche Souvenirs
Potsdam (dpa/tmn) - Drogen, gefälschte Produkte, unversteuerte Zigaretten: Die Zollfahndung Frankfurt und der Flughafenzoll haben am Montag (7. April) ihre Bilanz für das vergangene Jahr vorgestellt.
Tückisch kann für Reisende so manches Urlaubssouvenir sein.
Beim Souvenirkauf müssen Urlauber aufpassen, dass sie bei der Heimreise keine Probleme mit dem Zoll bekommen. „Das betrifft vor allem Produktfälschungen und bedrohte Tierarten“, erklärt Detlef Szesny, Sprecher des Hauptzollamts in Potsdam. Bei gefälschten Designerjeans komme es allerdings darauf an, ob der Rechteinhaber Touristen einen gewerblichen Handel unterstellt. „Das ist von Rechteinhaber zu Rechteinhaber verschiedenen. Aber einzelne Jeans oder Sonnenbrillen sind in der Regel unproblematisch.“
Schwerer wiegt das Thema Artenschutz. „Bei geschützten Arten ist es vollkommen egal, ob die Tiere leben, tot oder zu Kleidungs- und Schmuckstücken verarbeitet sind“, sagt Szesny. „Hier müssen die Touristen in jedem Fall mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren rechnen.“ Leider sei Touristen beim Kauf oft nicht klar, dass ein Souvenir problematisch ist: In traditioneller asiatischer Medizin etwa könne eine gefährdete Seepferdchen-Art enthalten sein - dann ist ein Bußgeld fällig. Produkte aus Schlangenhaut wie Portemonnaies oder Hüte sind ebenfalls riskant. Und auch für Korallen gilt für Touristen: Finger weg!
Bei Nashorn, Tiger oder Elefant ist die Sache klar: Die Einfuhr etwa von Krallen oder Elfenbein ist strafbar. „Dagegen ist vielen Touristen leider nicht bewusst, dass Schildpattschmuck oft aus Meeresschildkröten hergestellt wird“, sagt Szesny. Diese sind jedoch im Anhang A des Washingtoner Artenschutzabkommens gelistet - ihre Einfuhr ist damit ebenfalls strafbar. „Im Zweifel sollten Urlauber lieber keine Souvenirs aus tierischen Produkten kaufen“, empfiehlt Szesny. Sonst wird aus der vermeintlich schönen Urlaubserinnerung schnell ein teurer Denkzettel.