Flugausfall wegen Schnee: Verpflegung für Wartende
Düsseldorf (dpa/tmn) - Winterchaos in Europa: Bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen haben Reisende Anspruch auf Versorgungsleistungen und eine Ersatzbeförderung. Unter Umständen muss die Fluggesellschaft auch eine Entschädigung zahlen.
Wird ein Flug abgesagt oder ist stark verspätet, könnten Reisende entweder ihren Flugpreis zurückfordern oder auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen, erklärt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei längeren Wartezeiten müsse die Fluggesellschaft auch für Verpflegung oder Hotelübernachtung sorgen. „Welche Leistung ab welcher Wartezeit fällig wird, hängt von der Länge der Flugzeit ab“, erläutert die Verbraucherschützerin.
Bei weitergehenden Ansprüchen der Fluggäste muss laut Wagner stets der Einzelfall geprüft werden. „Gab es wirklich einen massiven Wintereinbruch, und die Airline hat alles unternommen, damit der Flug stattfinden kann, haben Reisende schlechte Karten“, so Wagner. Anders sehe es aus, wenn zum Beispiel nicht genügend Enteisungsmittel bereit stehen.